Black Friday: Fake-Rabatt erkennen
Ein großes „-50 %“ sagt wenig, solange du nicht weißt, wovon abgezogen wird. Diese Muster tauchen rund um Black Friday häufig auf:
1. Streichpreis ist nicht der echte Vorpreis
Shops, die gegenüber Verbrauchern eine Preisermäßigung ankündigen, müssen in Deutschland den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung angeben (§ 11 PAngV). Der EuGH hat 2024 klargestellt: Auch die beworbene Prozentangabe muss sich auf diesen 30-Tage-Tiefstpreis beziehen, nicht auf einen kurz vorher angehobenen Preis.
2. Vergleich mit der UVP
Ein Vergleich mit der unverbindlichen Preisempfehlung ist keine Ermäßigung des eigenen Preises. Die UVP liegt oft weit über dem Marktpreis. Schau, was das Produkt in den Wochen davor tatsächlich gekostet hat.
3. Preis kurz vorher angehoben
Steigt der Preis zwei, drei Wochen vor dem Aktionstag und fällt dann „stark“, ist der Rabatt kleiner als er wirkt. Das siehst du nur im Preisverlauf.
4. Zu gut, um wahr zu sein
Extrem niedrige Preise bei begehrten Produkten sind ein klassisches Fake-Shop-Signal. Fehlendes Impressum, Vorkasse als einzige Zahlungsart oder gefälschte Gütesiegel sind weitere Warnzeichen.
So prüfst du es mit Rabatt-Checker
Auf dem Deal-Board siehst du je Produkt den Preisverlauf seit Beginn unserer Messung, den Preis in DE, AT und CH und das Ergebnis des automatischen year00 Seller-Checks.
Quellen
- § 11 Preisangabenverordnung (PAngV), gesetze-im-internet.de
- EuGH, Urteil vom 26.09.2024, C-330/23 (Aldi Süd)
- Richtlinie (EU) 2019/2161 („Omnibus“), Art. 2 / Art. 6a Richtlinie 98/6/EG
- Verbraucherzentrale: Wie erkenne ich Fakeshops im Internet?
Stand: 21. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.